Wenn Sie eine Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen oder eine Kapitalerhöhung planen, ist das Kapitaleinzahlungskonto (Sperrkonto) genau das Richtige für Sie.
Für die Firmengründung bzw. Kapitalerhöhung benötigen Sie ein Sperrkonto zur Einzahlung des Kapitals. Wenn die Firmengründung bzw. die Kapitalerhöhung erfolgt und im Handelregister eingetragen ist, schreiben wir den eingezahlten Betrag Ihrem Geschäftskonto gut und lösen das Sperrkonto auf.
Bitte füllen Sie den Antrag elektronisch aus und senden ihn uns unterschrieben per Post zu.