Adresse

Freie Gemeinschaftsbank
Genossenschaft
Meret Oppenheim-Strasse 10
4053 Basel

Postadresse:

Postfach
4002 Basel

So finden Sie uns

Für Ihre Zahlungen

BIC/SWIFT: FRGGCHB1XXX für Zahlungen aus der Schweiz und EUR-Zahlungen aus dem Ausland.
BLKBCH22XXX für alle anderen Zahlungen aus dem Ausland (mehr Informationen).
Instituts-Identifikation (IID): 8392
UID: CHE-103.760.390

Öffnungszeiten

Montag
9 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen

Dienstag bis Donnerstag
Vormittags geschlossen, 14 bis 17 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen

An folgenden Tagen ist die Bank geschlossen:
2. Januar - Basler Fasnacht: Mittwoch Nachmittag - Karfreitag - Ostermontag - 1. Mai - Auffahrt - Freitag nach Auffahrt - Pfingstmontag - 1. August - 25. Dezember - 26. Dezember

E-Banking
Freie Gemeinschaftsbank

Hypothekardarlehen

Möchten Sie eine Wohnung oder ein Haus erwerben? Wir begleiten Sie bei diesem Schritt.

Ein Eigenheim bringt Vieles mit sich: von der Freiheit beim Wohnen bis zur Verantwortung für den Gebäudeunterhalt. Und nicht zuletzt die Finanzierungsfrage. Hier helfen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat.

Interessiert? Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns - wir nehmen uns Zeit für Sie.

Interessieren Sie sich für ein Hypothekardarlehen? Das benötigen Sie für Ihre Kreditanfrage:

Dokumentation der Liegenschaft
aktueller Grundbuchauszug
Nachweis der Gebäudeversicherung

Was muss ich beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung wissen?

Festhypothek

Eine Festhypothek hat eine Zinsbindung über eine festgelegte Laufzeit. Dadurch können beide Seiten - Sie und wir - über diesen Zeitraum mit den Zinskosten bzw. Erträgen rechnen. Wir bieten derzeit 3- und 5-jährige Festhypotheken an. Durch die Zinsbindung sind Sie weniger flexibel, dafür sind die Zinssätze in der Regel niedriger als bei einer variablen Hypothek.

Variable Hypothek

Eine variable Hypothek hat einen veränderlichen Zinssatz und keine festgelegte Laufzeit. Wir bieten Ihnen variable Hypotheken mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Das ermöglicht Ihnen und uns eine gewisse Flexibilität, bedeutet aber auch, dass beide Seiten nicht längerfristig mit einem bestimmten Zinssatz bzw. Ertrag rechnen können. Deshalb sind die Zinssätze in der Regel höher als bei einer Festhypothek.

Eigenkapital

Wir finanzieren selbst genutztes Wohneigentum bis zu einer Höhe von 80 % des von uns ermittelten Wertes, des sogenannten «Belehnungswertes». Meistens - aber nicht in allen Fällen - kommt dieser Belehnungswert dem Kaufpreis oder Verkehrswert relativ nahe. Den Rest, also mindestens 20 % der Gesamtfinanzierung, bringen Sie durch Eigenkapital auf.

Als Eigenkapital gelten alle Guthaben und Wertschriften, aber auch Guthaben der 3. Säule, Rückkaufswerte von Versicherungen, Erbvorbezüge und Schenkungen. Sie können auch Ihre Pensionskassengelder im Rahmen der Wohneigentumsförderung beziehen oder verpfänden.

Fremdkapital

Das Fremdkapital bilden unsere Hypotheken, die wir bis zu einer Höhe von 80 % des von uns ermittelten Wertes (Belehnungswertes) der Liegenschaft vergeben (s auch «Eigenkapital»). Die Hypotheken zahlen Sie innerhalb von 15 Jahren in regelmässigen Teilbeträgen bis zu einem Betrag von zwei Dritteln des Belehnungswertes zurück (lineare Amortisation).

Sie können auch indirekt amortisieren, indem Sie Geld auf Ihr Konto der Säule 3a einzahlen und das Konto verpfänden. Gleiches ist mit Lebensversicherungspolicen möglich.

Finanzierungs- und Wohnkosten

Anstelle der Miete haben Sie bei einem Wohneigentum folgende Finanzierungs- und Wohnkosten: Zinsen, Amortisation, Unterhalts- und Nebenkosten, wie Strom, Wasser und Versicherungen.

Tragbarkeit

Bei der Berechnung der sogenannten «Tragbarkeit» setzen wir die Zinsen, die Amortisation und den Gebäudeunterhalt in ein Verhältnis zu Ihrem Einkommen. Bei den Zinsen rechnen wir in einem rein rechnerischen Zinsanstiegsszenario mit 4,75 % Hypothekarzinsen, bei der Amortisation mit ca. 1 % vom Kreditbetrag und beim Gebäudeunterhalt mit 0,8 % bis 1 % vom Belehnungswert.

Häufige Fragen (FAQ)


1. Was kostet die Ablösung eines Kredites durch eine andere Bank?

Die Ablösung durch eine andere Bank kostet CHF 500.


2. Was kosten vertragliche Neuordnungen (ausgenommen Prolongation von Festhypotheken)?

Für vertragliche Neuordnungen berechnen wir CHF 200.

Wünschen
Sie eine
Beratung?

Zum Kontaktformular
Wünschen Sie eine Beratung?

Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an!

Telefon 061 575 81 00