Adresse

Freie Gemeinschaftsbank
Genossenschaft
Meret Oppenheim-Strasse 10
4053 Basel

Postadresse:

Postfach
4002 Basel

So finden Sie uns

Für Ihre Zahlungen

BIC/SWIFT: FRGGCHB1XXX für Zahlungen aus der Schweiz und EUR-Zahlungen aus dem Ausland.
BLKBCH22XXX für alle anderen Zahlungen aus dem Ausland (mehr Informationen).
Instituts-Identifikation (IID): 8392
UID: CHE-103.760.390

Öffnungszeiten

Montag
9 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen

Dienstag bis Donnerstag
9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen

An folgenden Tagen ist die Bank geschlossen:
2. Januar - Basler Fasnacht: Mittwoch Nachmittag - Karfreitag - Ostermontag - 1. Mai - Auffahrt - Freitag nach Auffahrt - Pfingstmontag - 1. August - 25. Dezember - 26. Dezember

E-Banking
Freie Gemeinschaftsbank

Basiskonto

Unser Basiskonto ist das Standard-Konto für den Zahlungsverkehr und eignet sich als Konto für Ihren Lohn oder Ihre Rente. E-Banking, Mobile Banking und Maestro-Karte ergänzen das Basiskonto.

Unsere Besonderheit: Ihre Kontoführungsgebühr wählen Sie selbst. Standardmässig haben wir den Betrag von CHF 5 auf Ihrem Konto eingestellt, den sie jederzeit nach oben oder unten ändern können. Bei uns heisst dieser Betrag Leistungsbeitrag, denn er ist ein Beitrag für unsere Dienstleistung und finanziert unser Bankgeschäft.

Mit einem höheren Beitrag unterstützen Sie unsere Bankarbeit und tragen andere mit, die weniger zahlen können. Wichtig ist uns dabei: Sie sind frei in Ihrer Entscheidung.

Auf einen Blick

pro Kalendermonat
CHF 20'000 verfügbar
frei wählbare
Kontoführungs-
gebühr (Leistungsbeitrag)
E-Banking (inkl. eBill)
Mobile Banking
Maestro-Karte
Zins: 0,00 %

Häufige Fragen (FAQ)

1. Ist mein Geld bei der Freien Gemeinschaftsbank sicher?

Ja, die Freie Gemeinschaftsbank ist - wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz - verpflichtet, die Selbstregulierung Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern zu unterzeichnen. Die Einlagen der Kundinnen und Kunden sind bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kundin oder Kunde gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, die im Namen der Einlegerin oder des Einlegers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind.

Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet. Auf der Website der esisuisse wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.

2. Muss ich hohe Bargeldbezüge am Schalter vorher anmelden?

Ja, bitte melden Sie Bargeldbezüge über CHF 10'000 bzw. über EUR 5'000 zwei Arbeitstage vorher an.

3. Wieviel Leistungsbeitrag zahlen die Kundinnen und Kunden?

Unsere Kundinnen und Kunden zahlen zwischen CHF 0 und CHF 100 als monatlichen Leistungsbeitrag. In unserer Übersicht erfahren Sie mehr.

4. Was ist der automatische Informationsautausch in Steuersachen (AIA)?

Der internationale automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) ist ein globaler Standard, der Transparenz über die im Ausland gehaltenen Vermögenswerte schaffen soll.

Über 100 Staaten sowie alle wichtigen Finanzzentren haben sich zur Übernahme des Standards bekannt, so auch die Schweiz. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf seiner Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz.

Die Freie Gemeinschaftsbank als schweizerisches Finanzinstitut muss jährlich die relevanten Informationen von betroffenen Kundinnen und Kunden an die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) melden.

Weitere Informationen zum AIA finden Sie in unserem Merkblatt.

5. Wie schütze ich mich vor Betrügern an der Tür oder am Telefon?

Die Betrugspraktiken sind raffiniert: Die Täter geben sich als Verwandte oder Bekannte, manchmal sogar als Polizistinnen oder Polizisten, aus und versuchen, mit erfundenen Geschichten und Einschüchterungen Menschen dazu zu bringen, ihnen Geld und Wertsachen auszuhändigen. Oft benutzen sie dabei eine manipulierte Telefonnummer.

Im Merkblatt der Polizei finden Sie Hinweise dazu. Bitte geben Sie diese Informationen auch an ältere Menschen weiter.

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