Beteiligen Sie sich an der Freien Gemeinschaftsbank!
Mit einem Beteiligungsschein der Freien Gemeinschaftsbank erwerben Sie einen Unternehmensanteil und erhalten eine Dividende, die jährlich von der Generalversammlung festgelegt wird. Wenn Sie einen Beteiligungsschein wieder abgeben möchten, helfen wir Ihnen bei der Vermittlung.
Mit Ihren Beteiligungsscheinen bewirken Sie Sinnvolles: Sie erhöhen damit unser Eigenkapital und ermöglichen die Kreditvergabe an nachhaltige Projekte in der Realwirtschaft sowie selbst genutztes Wohneigentum.
1. Wie hoch ist die Mindestzeichnung von Beteiligungsscheinen?
Der Mindestzeichnung von Beteiligungsscheinen beträgt CHF 5'000, darüber in ganzen Fünftausender-Schritten. Bei der Freien Gemeinschaftsbank haben die Beteiligungsscheine stets den Wert ihrer Nominalen, d. h. ihr Wert bleibt immer gleich (keine Spekulation möglich). Damit unterscheiden sich diese Beteiligungsscheine von anderen Beteiligungsscheinen, deren «Marktwert» sich je nach Nachfrage ändern kann.
2. Wie kann ich meinen Beteiligungsschein wieder abgeben?
Wenn Sie Ihren Beteiligungsschein übertragen lassen möchten, helfen wir Ihnen bei der Vermittlung an Interessent:innen. Sofern sich ein:e Interessent:in findet, kann eine Übertragung von der bisherigen Besitzerin oder dem bisherigen Besitzer auf die oder den neuen Besitzer:in stattfinden, die mit der Zahlung des entsprechenden Nominalbetrags verbunden ist. Um diese Übertragung zu ermöglichen, wird eine einfache Liste von Interessent:innen geführt. Die Übertragung muss vom Verwaltungsrat genehmigt werden (Art. 3bis, Punkt 4)
3. Bin ich als Inhaber:in eines Beteiligungsscheines an der Generalversammlung abstimmungsberechtigt?
Nein, dazu müssten Sie Genossenschaftsmitglied werden. Sie können aber gemäss Bankengesetz, Art. 14b, Traktanden an der jährlichen Generalversammlung einbringen und erhalten die Einladung zur Generalversammlung.
4. Wann erhalte ich meine Dividende?
Die Generalversammlung, die jährlich am letzten April-Wochenende stattfindet, beschliesst auf Antrag des Verwaltungsrates die Dividende per 31.12. des Vorjahres. Eine Auszahlung erfolgt per 31.05. im Jahr der Generalversammlung.
5. Benötige ich für die Auszahlung der Dividende ein Konto bei der Freien Gemeinschaftsbank?
Nein, Sie können sich die Dividende auf jedes Bankkonto in der Schweiz auszahlen lassen.
6. Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Beteiligungsscheinen und dem Eigenkapital der Bank?
Beteiligungsscheine zählen zum Eigenkapital der Bank. Eigenkapital sind im Unterschied zu den Kundeneinlagen diejenigen Mittel einer Bank, die ihr selbst gehören. Bei der Freien Gemeinschaftsbank setzt es sich bislang aus dem Genossenschaftskapital und den erwirtschafteten Gewinnen zusammen. Das Eigenkapital dient dazu, mögliche Kreditausfälle aufzufangen. Es bestimmt auch die maximale Höhe einer Kreditvergabe. Bei nicht ausreichendem Eigenkapital können Kredite nicht gesprochen werden. Die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA festgelegt und richtet sich nach gesetzlich vorgeschriebenen Quoten.
6. Was bedeutet: «... Dividenden sind ausschliesslich aus dem Bilanzgewinn aus den dafür vorgesehenen Reserven zulässig»(Art. 3bis, 8)?
Der Bilanzgewinn resultiert aus dem erwirtschafteten Jahresüberschuss, dem Gewinn- oder Verlustvortrag des Vorjahres und ggf. der Entnahme von Rücklagen aus dem Eigenkapital. Der Bilanzgewinn bildet die Basis zur Berechnung der Dividende.
Rufen Sie uns an: 061 575 81 70