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Freie Gemeinschaftsbank 
Genossenschaft
Meret Oppenheim-Strasse 10
4053 Basel

Postadresse:
Postfach
4002 Basel

So finden Sie uns

Für Ihre Zahlungen

BIC/SWIFT: FRGGCHB1XXX für Zahlungen aus der Schweiz und EUR-Zahlungen aus dem Ausland.
BLKBCH22XXX für alle anderen Zahlungen aus dem Ausland (mehr Informationen).
Instituts-Identifikation (IID): 8392
UID: CHE-103.760.390

Öffnungszeiten

Montag
9 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen

Dienstag bis Donnerstag
Vormittags geschlossen, 14 bis 17 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen
 

An folgenden Tagen ist die Bank geschlossen:
2. Januar - Basler Fasnacht: Mittwoch Nachmittag - Karfreitag - Ostermontag - 1. Mai - Auffahrt - Freitag nach Auffahrt - Pfingstmontag - 1. August - 25. Dezember - 26. Dezember
 

E-Banking
Freie Gemeinschaftsbank

FGB Freizügigkeitskonto

Das FGB Freizügigkeitskonto bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorsorgegelder zu parkieren, wenn Sie eine Weile keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind. 

Gehen Sie eine Weile ins Ausland, haben Sie Ihre Stelle aufgegeben oder in die Selbständigkeit gewechselt und sind aus diesen Gründen keiner Pensionskasse angeschlossen? Dann benötigen Sie ein Freizügigkeitskonto für Ihr bisher angespartes Pensionskassengeld.

Nutzen Sie dafür unser FGB Freizügigkeitskonto!

Auf einen Blick

Maximalzinssatz: 0,35 %
Vorbezug bei selbst genutztem Wohneigentum möglich
keine Kontoführungsgebühr (Leistungsbeitrag)
Voraussetzung: Wohnsitz in der Schweiz
keine Vermögens- und Verrechnungssteuer

Wofür wird das Freizügigkeitskonto genutzt?
 

  • bei Austritt aus der Pensionskasse
  • bei Arbeitsunterbruch
  • bei Aufnahme einer selbständigen Arbeit im Haupterwerb
  • bei Scheidung bzw. gerichtlicher Trennung
  • bei Übertrag von einem anderen Freizügigkeitskonto
  • bei Rückzahlung von bezogenen Geldern für Wohneigentum
     


Was ist nicht möglich?
 

  • freiwillige Spareinzahlungen
  • zusätzliche Einzahlungen zur Steueroptimierung
  • Überweisung von Säule 3a-Geldern
  • Einkäufe wie bei einer Pensionskasse

Wann wird das Freizügigkeitskonto aufgelöst?
 

  • bei Anschluss an eine neue Pensionskasse 
  • bei Wechsel der Freizügigkeitseinrichtung
  • bei Scheidungsausgleich
  • bei Erreichen des Referenzalters bzw. bei Pensionierung, auf Wunsch 5 Jahre früher
  • bei Invalidität (ganze IV-Rente)
  • bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit im Haupterwerb (innerhalb eines Jahres seit der Aufnahme)
  • für selbst genutztes Wohneigentum
  • im Todesfall
  • bei Auswanderung aus der Schweiz

Wie ist mein Geld abgesichert?
 

Ihr Guthaben ist bis maximal CHF 100 000 pro Kundin oder Kunde und Vorsorge-Stiftung konkursrechtlich privilegiert (in der 2. Konkursklasse). Ein FGB Freizügigkeitskonto ist nicht durch die Einlagensicherung abgesichert.

 

Kontaktieren Sie uns! 

Wir beraten Sie gerne.
 



Telefon 061 575 81 70
 

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