Das FGB Freizügigkeitskonto bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Vorsorgegelder zu parkieren, wenn Sie eine Weile keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen sind.
Gehen Sie eine Weile ins Ausland, haben Sie Ihre Stelle aufgegeben oder in die Selbständigkeit gewechselt und sind aus diesen Gründen keiner Pensionskasse angeschlossen? Dann benötigen Sie ein Freizügigkeitskonto für Ihr bisher angespartes Pensionskassengeld.
Nutzen Sie dafür unser FGB Freizügigkeitskonto!
Ihr Guthaben ist bis maximal CHF 100 000 pro Kundin oder Kunde und Vorsorge-Stiftung konkursrechtlich privilegiert (in der 2. Konkursklasse). Ein FGB Freizügigkeitskonto ist nicht durch die Einlagensicherung abgesichert.