Sind Ihre Einlagen durch die Einlagensicherung esisuisse geschützt?
Ja, die Freie Gemeinschaftsbank ist, wie jede Bank und jedes Wertpapierhaus in der Schweiz, verpflichtet, die Selbstregulierung «Vereinbarung zwischen esisuisse und ihren Mitgliedern» zu unterzeichnen.
Die Einlagen der Kund:innen auf allen Konten zusammengerechnet sind bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 pro Kund:in gesichert.
Wenn mehrere Personen ein Gemeinschaftskonto führen (z. B. Paare, Erbengemeinschaften und andere einfache Gesellschaften), gilt diese Gemeinschaft als eigener, separater Kunde. Daher sind die Guthaben auf allen Gemeinschaftskonten dieser Gemeinschaft ebenfalls bis zum Höchstbetrag von CHF 100‘000 gesichert.
Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch esisuisse gewährleistet. Auf der Website der esisuisse wird das System der Einlagensicherung im Detail erklärt.