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Freie Gemeinschaftsbank
Genossenschaft
Meret Oppenheim-Strasse 10
4053 Basel

Postadresse:

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4002 Basel

So finden Sie uns

Für Ihre Zahlungen

BIC/SWIFT: FRGGCHB1XXX für Zahlungen aus der Schweiz und EUR-Zahlungen aus dem Ausland.
BLKBCH22XXX für alle anderen Zahlungen aus dem Ausland (mehr Informationen).
Instituts-Identifikation (IID): 8392
UID: CHE-103.760.390

Öffnungszeiten

Montag
9 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen

Dienstag bis Donnerstag
Vormittags geschlossen, 14 bis 17 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen
 

An folgenden Tagen ist die Bank geschlossen:
2. Januar - Basler Fasnacht: Mittwoch Nachmittag - Karfreitag - Ostermontag - 1. Mai - Auffahrt - Freitag nach Auffahrt - Pfingstmontag - 1. August - 25. Dezember - 26. Dezember
 

E-Banking
Freie Gemeinschaftsbank

Akanthus 3 Vorsorgekonto

Das Akanthus 3 Vorsorgekonto (Konto der Säule 3a) bietet Ihnen eine Vorsorge für Ihr Rentenalter – gleichzeitig wirkt Ihr angelegtes Geld sinnvoll in der Realwirtschaft.

Die langfristig angelegten Gelder Ihres Vorsorgekontos ermöglichen uns, ebenso langfristig nachhaltige Projekte zu finanzieren, die Mensch und Natur zugute kommen.

Sie zahlen jährlich einen steuerlich absetzbaren Betrag auf das Akanthus 3 Vorsorgekonto ein und beziehen Ihr Geld bei Renteneintritt oder frühestens fünf Jahre vorher. Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum erwerben, können Sie das Geld auf Ihrem Akanthus 3 Vorsorgekonto frühzeitig beziehen und zur Finanzierung nutzen. Und wenn Sie über das Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, können Sie das Akanthus 3 Vorsorgekonto bis zu fünf Jahre weiterführen. Weitere Details finden Sie weiter unten.

Auch bei dem Akanthus 3 Vorsorgekonto bieten wir Ihnen die freie Zinswahl bis zu einem Maximalzinssatz. Wenn Sie sich für weniger Zins entscheiden, fördern Sie unsere Bankarbeit zusätzlich.

Auf einen Blick

Maximalzinssatz: 0,80 %
maximaler Einzahlungsbetrag für angestellt Erwerbstätige: CHF 7'258
 
maximaler Einzahlungsbetrag für selbstständig Erwerbstätige: CHF 36'288 (20 % des Nettoeinkommens)
Vorbezug bei selbst genutztem Wohneigentum möglich
Voraussetzung: Schweizer Wohnsitz und AHV-pflichtiges Einkommen
eingezahlte Beiträge steuerlich abziehbar
keine Kontoführungsgebühr (Leistungsbeitrag)
keine Vermögens- und Verrechnungssteuer

Details
 

  • Sie können mehrere Akanthus 3 Vorsorgekonten bei uns eröffnen. Auf allen Konten zusammen darf nicht mehr als der Maximalbeitrag pro Jahr eingezahlt werden. Wer keiner bezahlten Arbeit nachgeht oder arbeitslos ist und keine Taggelder bezieht, kann kein Akanthus 3 Vorsorgekonto eröffnen.
  • Bei Teilarbeitslosigkeit oder wenn die Arbeitslosigkeit nicht das ganze Jahr dauerte, darf einbezahlt werden. 
  • Das Geld kann vor dem Rentenalter bezogen werden 
    • wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum erwerben
    • wenn Sie von einer unselbständigen in eine selbständige Tätigkeit oder als Selbständige/r die Branche wechseln
    • bei Auswanderung
    • beim Einkauf in eine Pensionskasse
    • bei Invalidität und dem Bezug einer vollen IV-Rente, falls das Invaliditätsrisiko nicht zusätzlich versichert war


 Tipps

 

  • Legen Sie bis zu fünf Vorsorgekonten an, die Sie innerhalb von fünf Jahren vor der Pensionierung einzeln auflösen. Diese jährlich gestaffelte Auszahlung mindert Ihre Steuerlast auf den Auszahlungsbetrag. 
  • Zahlen Sie zu Beginn des Jahres ein und profitieren Sie von einem höheren Zinsertrag über einen längeren Zeitraum.

     

Einlagensicherung

 


Ihr Guthaben ist bis maximal CHF 100 000 pro Kundin oder Kunde und Vorsorge-Stiftung konkursrechtlich privilegiert (in der 2. Konkursklasse). Ein Akanthus 3 Vorsorgekonto ist nicht durch die Einlagensicherung abgesichert.

Nachträglicher Einkauf


 

Ab 2026 können Sie nachträglich in die Säule 3a – und damit auf unser Akanthus 3 Vorsorgekonto – einzahlen. Auf diese Weise können Sie Beitragslücken schliessen, die ab 2025 entstehen. Die nachträglichen Einkäufe sind steuerlich absetzbar. 


Wie funktioniert ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a und was ist dafür notwendig?

1. AHV-pflichtiges Einkommen
Wenn Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen sowohl im Einzahlungsjahr als auch im Nachzahlungsjahr beziehen bzw. bezogen haben, können Sie nachträglich einzahlen.

2. Maximalbeitrag laufendes Jahr
Vor dem Einkauf müssen Sie den ordentlichen Jahresbeitrag vollständig bezahlt haben.

3. Höhe des Einkaufs
Sie können bis zum jeweiligen Maximalbeitrag für angestellt Erwerbstätige nachzahlen (für 2025: CHF 7'258). Dies gilt für alle Einzahlenden.

4. Sperre bei Bezug von Altersleistungen
Sobald Sie Altersleistungen aus der Säule 3a beziehen, können Sie keine nachträgliche Einzahlung mehr leisten.

5. Gesuch für einen Einkauf
Um einen Einkauf in die Säule 3a zu tätigen, müssen Sie einen Antrag bei der betreffenden Vorsorgeeinrichtung stellen. Wir werden Ihnen die Formulare zu gegebener Zeit bereit stellen. 


Wissenswertes zu Beitragslücken

  • Eine Beitragslücke entsteht, wenn Sie nicht den maximal möglichen Beitrag in die Säule 3a einzahlen. Ein gesetzlich vorgesehener Vorbezug, z. B. für Wohneigentum, stellt keine Lücke dar. 
  • Sie können nur für Beitragslücken nachzahlen, die ab 1. Januar 2025 entstehen.
  • Sie dürfen Lücken der 10 vorangehenden Jahre schliessen.  
  • Beitragslücken von mehreren Jahren dürfen Sie in einem Einkauf schliessen oder können sie auf verschiedene Einkäufe in unterschiedlichen Jahren verteilen. Aber: Pro Fehljahr können Sie nur einen nachträglichen Einkauf tätigen.
  • Lücken, die durch Erwerbspausen aufgrund von Aus-/Weiterbildungen sowie Elternzeiten entstanden sind, können Sie nur schliessen, wenn Sie in diesen Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben.

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