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Freie Gemeinschaftsbank
Genossenschaft
Meret Oppenheim-Strasse 10
4053 Basel

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4002 Basel

So finden Sie uns

Für Ihre Zahlungen

BIC/SWIFT: FRGGCHB1XXX für Zahlungen aus der Schweiz und EUR-Zahlungen aus dem Ausland.
BLKBCH22XXX für alle anderen Zahlungen aus dem Ausland (mehr Informationen).
Instituts-Identifikation (IID): 8392
UID: CHE-103.760.390

Öffnungszeiten

Montag
9 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen

Dienstag bis Donnerstag
Vormittags geschlossen, 14 bis 17 Uhr

Freitag
9 bis 12 Uhr, nachmittags geschlossen

An folgenden Tagen ist die Bank geschlossen:
2. Januar - Basler Fasnacht: Mittwoch Nachmittag - Karfreitag - Ostermontag - 1. Mai - Auffahrt - Freitag nach Auffahrt - Pfingstmontag - 1. August - 25. Dezember - 26. Dezember

E-Banking
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Akanthus 3 Vorsorgekonto

Das Akanthus 3 Vorsorgekonto (Konto der Säule 3a) bietet Ihnen eine Vorsorge für Ihr Rentenalter - gleichzeitig wirkt Ihr angelegtes Geld sinnvoll in der Realwirtschaft.

Die langfristig angelegten Gelder Ihres Vorsorgekontos ermöglichen uns, ebenso langfristig nachhaltige Projekte zu finanzieren, die Mensch und Natur zugute kommen.

Sie zahlen jährlich einen steuerlich absetzbaren Betrag auf das Akanthus 3 Vorsorgekonto ein und beziehen Ihr Geld bei Renteneintritt oder frühestens fünf Jahre vorher. Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum erwerben, können Sie das Geld auf Ihrem Akanthus 3 Vorsorgekonto frühzeitig beziehen und zur Finanzierung nutzen. Und wenn Sie über das Rentenalter hinaus erwerbstätig sind, können Sie das Akanthus 3 Vorsorgekonto bis zu fünf Jahre weiterführen. Weitere Details finden Sie weiter unten.

Auch bei dem Akanthus 3 Vorsorgekonto bieten wir Ihnen die freie Zinswahl bis zu einem Maximalzinssatz. Wenn Sie sich für weniger Zins entscheiden, fördern Sie unsere Bankarbeit zusätzlich.

Auf einen Blick

Maximalzinssatz: 0,90 %
maximaler Einzahlungsbetrag 2023 für angestellt Erwerbstätige: CHF 7'056
maximaler Einzahlungsbetrag 2022 für selbstständig Erwerbstätige: CHF 35'280 (20 % des Nettoeinkommens)
Vorbezug bei selbst genutztem Wohneigentum möglich
Voraussetzung: Schweizer Wohnsitz und AHV-pflichtiges Einkommen
eingezahlte Beiträge steuerlich abziehbar
keine Kontoführungsgebühr (Leistungsbeitrag)
keine Vermögens- und Verrechnungssteuer

Details

  • Sie können mehrere Akanthus 3 Vorsorgekonten bei uns eröffnen. Auf allen Konten zusammen darf nicht mehr als der Maximalbeitrag pro Jahr eingezahlt werden.
  • Wer keiner bezahlten Arbeit nachgeht oder arbeitslos ist und keine Taggelder bezieht, kann kein Akanthus 3 Vorsorgekonto eröffnen.

  • Bei Teilarbeitslosigkeit oder wenn die Arbeitslosigkeit nicht das ganze Jahr dauerte, darf einbezahlt werden.
  • Das Geld kann vor dem Rentenalter bezogen werden

    • wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum erwerben
    • wenn Sie von einer unselbstständigen in eine selbstständige Tätigkeit oder als Selbstständige/r die Branche wechseln
    • bei Auswanderung
    • beim Einkauf in eine Pensionskasse
    • bei Invalidität und dem Bezug einer vollen IV-Rente, falls das Invaliditätsrisiko nicht zusätzlich versichert war


Tipps

  • Legen Sie bis zu fünf Vorsorgekonten an, die Sie innerhalb von fünf Jahren vor der Pensionierung einzeln auflösen. Diese jährlich gestaffelte Auszahlung mindert Ihre Steuerlast auf den Auszahlungsbetrag.

  • Zahlen Sie zu Beginn des Jahres ein und profitieren Sie von einem höheren Zinsertrag über einen längeren Zeitraum.


Einlagensicherung


Ihr Guthaben ist bis maximal CHF 100 000 pro Kundin oder Kunde und Vorsorge-Stiftung konkursrechtlich privilegiert (in der 2. Konkursklasse). Ein Akanthus 3-Vorsorgekonto ist nicht durch die Einlagensicherung abgesichert.

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