Der Leistungsbeitrag ist Ihr Beitrag für unsere Bankdienstleistungen.
Wir arbeiten nach dem Prinzip der Kostendeckung und nicht gewinnmaximierend. Um eine ausgeglichene Finanzierung unserer Bank zu gewährleisten, erheben wir einen sogenannten «Leistungsbeitrag», der als Richtsatz CHF 5 pro Monat vorsieht - egal, wie viele Konten Sie bei uns haben.
Wir legen den Umgang mit Geld in Ihre Verantwortung. Daher gehen wir einen ungewöhnlichen Weg und überlassen Ihnen die freie Entscheidung über die Höhe Ihres Leistungsbeitrages. Sie können nach Ihren individuellen Möglichkeiten mehr oder weniger, allenfalls sogar gar nichts bezahlen.
Die Kosten unserer Bankdienstleistungen, wie Kontoführung, Zahlungsverkehr oder Beratungsgespräche, werden im Wesentlichen durch die Zinsen gedeckt, die unsere Kreditnehmenden zahlen. Sie finanzieren damit diese Bankdienstleistungen mit. Durch den Leistungsbeitrag bringen wir das Verhältnis von Kosten und Leistungen, von Kreditnehmenden und Geldeinlegenden in eine Balance.
Der Leistungsbeitrag ist solidarisch angelegt: Jeder gibt nach seinen Möglichkeiten und trägt andere mit – oder lässt sich von ihnen mittragen. Auf diese Weise finanzieren wir als Gemeinschaft unsere Bank.
Die Freie Gemeinschaftsbank sucht neue Wege im Umgang mit Geld. Das braucht Entwicklungsarbeit und Zeit. Ein höherer Leistungsbeitrag hilft uns, Freiräume für unsere Entwicklung zu schaffen und auf diesem Weg Fortschritte zu machen.
1. Gilt der Leistungsbeitrag auch für die Akanthus 3 Vorsorgekonten, Kinderkonten, Mietkautionskonten und Kapitaleinzahlungskonten?
Nein, diese Konten sind von dem Leistungsbeitrag ausgenommen.
2. Wann wird der Leistungsbeitrag abgebucht?
Der Leistungsbeitrag wird vierteljährlich von Ihrem Konto abgebucht.
3. Kann ich den Leistungsbeitrag von der Steuer abziehen?
In den meisten Kantonen kann der Leistungsbeitrag als Bankgebühr von der Steuer abgezogen werden. Als Beleg für die Steuerbehörde können Sie die Belastungsanzeigen des Leistungsbeitrages beilegen. Auf der Zins- und Kapitalbescheinigung per Jahresende wird der Leistungsbeitrag nicht aufgeführt, weil es sich dabei weder um Spesen noch um eine Kommission, sondern um eine allgemeine Bankgebühr handelt