Die QR-Rechnung löst per 1. Oktober 2022 alle bisherigen Einzahlungsscheine ab. Überweisungen und Daueraufträge mit den herkömmlichen Einzahlungsscheinen sind dann nicht mehr möglich. Dies gilt auch im E-Banking.
Was bedeutet das für Sie?
• Überweisungen: Sie können nur noch per QR-Rechnung Überweisungen tätigen.
• Zahlungsvorlagen im E-Banking: Sobald Sie von Ihrem Rechnungssteller eine QR-Rechnung erhalten, erstellen Sie bitte eine neue, auf der QR-Rechnung basierende Zahlungsvorlage im E-Banking. Zahlungsvorlagen, die auf dem roten Einzahlungsschein basieren, können weiterhin genutzt werden.
• Daueraufträge: Bitte legen Sie rechtzeitig einen neuen Dauerauftrag an – am besten, sobald Sie von Ihrem Rechnungssteller die erste QR-Rechnung erhalten haben. Daueraufträge, die auf dem roten Einzahlungsschein basieren, können weiterhin genutzt werden.
Welche Vorteile bietet die QR-Rechnung?
Die QR-Rechnung kann in gedruckter Form wie die bisherigen Einzahlungsscheine für Post, Bank und E-Banking verwendet werden. Ausserdem kann die QR-Rechnung für eine Überweisung per Mobile Banking mit dem Smartphone gescannt werden.