Ab 2026 können Sie nachträglich in die Säule 3a – und damit auf unser Akanthus 3 Vorsorgekonto – einzahlen. Auf diese Weise können Sie Beitragslücken schliessen, die ab 2025 entstehen. Die nachträglichen Einkäufe sind steuerlich absetzbar.
Wie funktioniert ein nachträglicher Einkauf in die Säule 3a und was ist dafür notwendig?
1. AHV-pflichtiges Einkommen
Wenn Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen sowohl im Einzahlungsjahr als auch im Nachzahlungsjahr beziehen bzw. bezogen haben, können Sie nachträglich einzahlen.
2. Maximalbeitrag laufendes Jahr
Vor dem Einkauf müssen Sie den ordentlichen Jahresbeitrag vollständig bezahlt haben.
3. Höhe des Einkaufs
Sie können bis zum jeweiligen Maximalbeitrag für angestellt Erwerbstätige nachzahlen (für 2025: CHF 7'258). Dies gilt für alle Einzahlenden.
4. Sperre bei Bezug von Altersleistungen
Sobald Sie Altersleistungen aus der Säule 3a beziehen, können Sie keine nachträgliche Einzahlung mehr leisten.
5. Gesuch für einen Einkauf
Um einen Einkauf in die Säule 3a zu tätigen, müssen Sie einen Antrag bei der betreffenden Vorsorgeeinrichtung stellen. Wir werden Ihnen die Formulare zu gegebener Zeit bereit stellen.
Wissenswertes zu Beitragslücken